AKUSTIK

Als Sachverständige für Immissionsschutz führen wir Lärm- und Akustikmessungen für Behörden, Industrie und Ingenieurbüros, aber auch für Gewerbetreibende, Veranstalter und Privatpersonen durch.

FDV 2033

Für Ämter & Behörden

Unsere Leistungen erbringen wir gemäß der gesetzlichen Regelungen und Richtlinien nach TA Lärm, Freizeitlärmrichtlinie und DIN 15905-5. Wir erstellen Lärmprognosen und Modellierungen, führen Überwachungs-, Dauer- und Abnahmemessungen durch, begleiten Genehmigungsverfahren und fertigen auf Wunsch gerichtsfeste Gutachten an.

Unsere Expertise im Veranstaltungsbereich macht uns gerade in Sachen Gewerbelärm zum geeigneten Partner – ob beratend oder in der Rolle als Vermittler zwischen Behörde und Veranstalter.

Zu den Leistungen

FDV 1580

Für Veranstalter

Der Immissionsschutz spielt für das Gelingen großer und kleiner Veranstaltungen eine entscheidende Rolle. Wir unterstützen Sie als Sachverständige im Bereich Lärmschutz und akustischer Messtechnik und stehen Ihnen auf Wunsch sowohl bei der Planung als auch bei der technischen Umsetzung Ihres Projektes zur Seite.

Zu den Leistungen